Genommedizin. Chancen nutzen. Menschen helfen.
Betroffene – Patientinnen und Patienten sowie Angehörige mit einer erblichen Veranlagung – die zur Abklärung ihrer Diagnose, ihrer Krebserkrankung oder dem Risiko für eine Krebserkrankung von Genommedizin profitieren können, sollen Zugang zu dieser Versorgung erhalten. Genommedizin kann die zeitnahe Diagnosestellung, den Einsatz zielgerichteter Therapien und die frühe Krankheitsvorsorge unterstützen.
Dazu wurde im Rahmen eines Modellvorhabens nach § 64e SGB V die rechtliche Grundlage geschaffen. Ab 1. April 2024 wird das Modellvorhaben in der klinischen Anwendung starten. Zunächst stehen dabei seltene Erkrankungen sowie erbliche und nicht-erbliche Krebserkrankungen im Vordergrund. Partner aus Forschung, Versorgung und Patientenvertretung unterstützen die inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung. Die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgebaute und betriebene Datenplattform soll einen wichtigen Baustein einer künftigen Forschungsdateninfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen bilden.