Brüssel, 15. März 2024. Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über ein neues Gesetz erzielt, das den Austausch und den Zugang zu Gesundheitsdaten auf EU-Ebene erleichtert. Die Einigung muss nun sowohl vom Rat als auch vom Parlament gebilligt werden. Die vorgeschlagene Verordnung für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) zielt darauf ab, den Zugang des Einzelnen zu und die Kontrolle über seine persönlichen elektronischen Gesundheitsdaten zu verbessern und gleichzeitig die Wiederverwendung bestimmter Daten für Zwecke des öffentlichen Interesses, der politischen Unterstützung und der wissenschaftlichen Forschung zu ermöglichen. Er sieht ein gesundheitsspezifisches Datenumfeld vor, das zur Förderung eines Binnenmarktes für digitale Gesundheitsdienste und -produkte beitragen wird.